Die Weiterbildung zum/zur qualifizierten Waldorferzieher:in ist in allen in der Vereinigung der Waldorfkindergärten eingetragenen Waldorfeinrichtungen weltweit anerkannt. Sie ist als waldorfpädagogische berufsbegleitende Fortbildung konzipiert und richtet sich an staatlich anerkannte Erzieher:innen, Sozial-, Heil- und Kindheitspädagog:innen sowie pädagogisch interessierte Menschen, die mit Kindern arbeiten (Tagesmütter/ Tagesväter, Eltern) oder in der Elternbildung tätig sein möchten.
Die Weiterbildung beinhaltet keinen staatlich anerkannten Abschluss.

Für die Weiterbildung zur Inklusionsfachkraft und andere Veranstaltungen gelten eigene Ordnungen.

Seminarordnung, Ausschnitte

(Die vollständige Seminarordnung ist Bestandteil der Weiterbildungsvereinbarung und wird zusammen mit dieser ausgehändigt) 

 

Ausbildungsverlauf und Unterrichtszeiten  

  • Die gesamte Weiterbildung umfasst 800 UE bzw. 400 Doppelstunden zu je 90 Minuten als Seminarunterricht vor Ort. 
  • Das Seminar-Unterrichtsjahr findet berufsbegleitend von Ende August/ Anfang September bis Ende Juni/ Anfang Juli statt und gliedert sich in 10 thematische Epochen innerhalb von 4 Semestern in 2 Jahren.  
  • Angehängt ist ein zusätzliches Halbjahr, in dem die Arbeit in der beruflichen Praxis und deren Auswertung und Begleitung im Vordergrund steht und das Kolloquium absolviert wird. Dieses fünfte Semester bildet eine geschlossene Einheit und kann i.d.R. erst begonnen werden, nachdem die 10 Epochen durchlaufen wurden.  
  • Die Waldorferzieher:innen-Weiterbildung ist berufsbegleitend angelegt, d.h. zum erfolgreichen Bestehen der Ausbildung (Zertifikat) gehört die praktische Tätigkeit in einer waldorfpädagogisch arbeitenden Einrichtung. Dort müssen mindestens 800 Arbeitsstunden geleistet werden, was einer halben Stelle im Zeitraum von einem Jahr entspricht.  
  • Es ist eine Kolloquiumsarbeit zu einem waldorfpädagogischen Thema zu schreiben, die im Abschlusskolloquium seminaröffentlich vorgestellt wird.   
  • Damit ist die Weiterbildung nach insgesamt 2 ½ Jahren abgeschlossen.  

 

  • Die wöchentliche reguläre Unterrichtszeit ist Mittwoch nachmittags bzw. abends (16:00 – 21:00) sowie an ca. 8 – 10 Wochenenden pro Jahr Freitagnachmittag/Abend und Samstag 9:00 – 14:30.  
  • In der zweiten Berliner Herbstferienwoche, in den Winterferien Anfang Februar sowie im Frühsommer (Mai/Juni) finden in beiden Seminarjahren Blockwochen statt. Abgesehen davon sind die weiteren Berliner Schulferien unterrichtsfrei. 
  • Der Unterricht findet grundsätzlich in Präsenz im Seminar statt. Begründete Ausnahmesituationen werden durch die Seminarleitung entschieden und ggf. als Unterricht über Webinar-Formate organisiert. 
  • Es wird in thematisch-zugeordneten Epochen unterrichtet (-> siehe Link Curriculum). 

 

Rahmenbedingungen  

  • Die Teilnahme am Unterricht ist verbindlich, sie wird vertraglich vereinbart. Das Seminarjahr umfasst 12 Monate wie das Schuljahr (01.08. – 31.07.).  
  • Der Unterricht findet grundsätzlich in Präsenz im Seminar statt. Begründete Ausnahmesituationen werden durch die Seminarleitung entschieden und ggf. als Unterricht über Webinar-Formate organisiert. 
  • Die Seminarist:innen führen Studienbücher, in denen die Unterrichtsteilnahme jeweils durch die Dozenten abgezeichnet wird. Am Ende einer jeden Epoche wird die erfolgreiche (=ausreichende) Teilnahme an den darin enthaltenen Fächern vom Seminar bestätigt. Das umfasst auch die Bestätigung des absolvierten und bestandenen Abschlusses im künstlerischen Fach sowie die Abgabe der erforderlichen schriftlichen Ausarbeitungen. 
  • Die Seminarist:innen verwalten ihre Studienbücher und Seminarteilnahmen damit selbst, im Seminar verbleiben nur die zusammenfassenden Übersichten. 

 

Eigenarbeit als Leistungsnachweis 

Zu den Epochen gehören z.T. schriftliche Hausaufgaben und Ausarbeitungen, die die jeweiligen Dozenten vorgeben, so z.B. eine Kinderbeobachtung, eine Reigenausarbeitung (zuzüglich Darstellung im Seminar), ein Elternabendskript, eine jahreszeitliche Beobachtung, zusammenfassende Reflexionen zu einem Thema / einer Epoche, phasenweise eine Wochenplanung und ein „Tagebuch“ über die Tätigkeit in der Praxis u.a.  

 

Zertifizierung 

Die Weiterbildung kann mit einem Zertifikat abgeschlossen werden, wenn 

  • Der Seminarunterricht vollständig besucht wurde. 
  • Eine angeleitete Mitarbeit in der waldorfpädagogischen Praxis mit einem Umfang von mindestens 800 Stunden nachgewiesen werden kann (z.B. 12 Monate mit mindestens 20 Wochenstunden).  
  • Die gesamte Seminarzeit mit Praxis-, Versäumnis- und Nachholzeiten nicht mehr als fünf Jahre umfasst. 
  • Die Seminarleitung die waldorfpädagogischen Kenntnisse in Theorie und Praxis als fundiert erlebt und bestätigt, dass eine Umsetzung des Gelernten erfolgreich geschieht. 
  • Die Seminargebühren vollständig bezahlt wurden. 
  • Die Werkstatt-Abschlüsse in den künstlerischen Fächern erfolgreich gemacht wurden. 
  • Alle begleitenden schriftlichen oder praktischen Arbeiten sowie die Kolloquiumsarbeit vorliegen und als „bestanden“ angenommen sind. 
  • Alle entliehenen Bücher zurückgegeben wurden. 

 

Beendet wird die Ausbildung durch das erfolgreich zu bestehende Abschlusskolloquium. Ansonsten werden Teilnahmebestätigungen ausgestellt. 

 

Anmeldung und Bewerbung 

Für die Bewerbung zur Aufnahme in das Waldorfkindergartenseminar sind folgende Unterlagen einzureichen: 

  • Für den Erstkontakt der ausgefüllte Anmeldebogen (-> siehe Link Anmeldung). 

Zur verbindlichen Anmeldung benötigen wir 

  • einen tabellarischen Lebenslauf mit absolviertem Bildungsgang (incl. Kopien von Abschlusszeugnissen & Praktikumsbescheinigungen) und Arbeitsverhältnissen seit dem Schulabschluss. 
  • ein aktuelles Passbild. 
  • eine Begründung, warum diese Weiterbildung angestrebt wird (-> siehe Link Anmeldung). 

Die Seminarleitung bestätigt die Aufnahme nach einem persönlichen Gespräch und dem Eingang aller Unterlagen mittels der unterschriebenen Lehrgangsvereinbarung. 

 

Gebührenordnung 

Der Kostenbeitrag für die Weiterbildung zum/zur qualifizierten Waldorferzieher:in beträgt 

  • Eine einmalige Aufnahmegebühr von 50 Euro, die bei Vertragsabschluss erhoben wird. 
  • Im ersten und zweiten Seminarjahr monatlich 200 Euro, insgesamt 4800 Euro. 
  • Im Kolloquiumssemester einmalig 150 Euro. 
  • Der erste Beitrag wird jeweils zum 01.08. des beginnenden Ausbildungsjahres fällig, der letzte zu Beginn des Kolloquiumssemesters. 
  • Die Beiträge werden im Sepa-Lastschriftverfahren monatlich eingezogen. 
  • Kosten für Studienmaterial wie Bücher, Kopien, Handarbeitsmaterial und sonstiges Werkzeug sind nicht im Weiterbildungspreis inbegriffen.